7. Irrtum: Das Wertgutachten bestimmt den Verkaufspreis
Beschreibung
Wer ein fundiertes Wertgutachten für ein Unternehmen machen lassen hat, kann in Verhandlungen seinen Wunschpreis gut begründen. Doch welchen Preis er am Ende wirklich realisieren kann, ergibt der Markt. Meistens liegt der realisierbare Verkaufspreis zwischen dem ermittelten Substanz- und Ertragswert. Ein guten Anhaltspunkt, was Käufer tatsächlich am Markt zu zahlen bereit sind, bilden Branchenmultiplikatoren. Hier wird aus vergangenen Transaktionen vergleichbarer und börsennotierter Unternehmen errechnet, um das Wievielfache der Verkaufspreis den EBITDA (Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) übersteigt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater / Bankberater / Wirtschaftsförderer nach diesem Wert, damit Sie Ihre Verhandlungstaktik vorab danach ausrichten können.
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Autor
Thomas
Löhr
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